Zweiter Anlauf für Abstimmung
Mifa lädt Anleihegläubiger zur Präsenzversammlung
Die Versammlung findet am 23. Juli um 11 Uhr in den Räumen der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Klaus Ehrich in Sangerhausen statt. Anders als bei der vorhergehenden Abstimmung ist für die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger diesmal kein Mindestquorum notwendig. Bei der Entscheidung über die Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten ist dagegen eine Beteiligung von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Dieses Quorum hatte in der ersten Abstimmungsrunde noch bei 50% gelegen. Die Anleihegläubiger haben neben einer persönlichen Teilnahme auch die Möglichkeit, sich durch einen Stimmrechtsvertreter oder Bevollmächtigten bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Entsprechende Formulare sind auf der Mifa-Homepage verfügbar.
Dass eine Abstimmung von Anleihegläubigern wegen mangelnder Beschlussfähigkeit in die zweite Runde geht, ist nicht ungewöhnlich. In vergleichbaren Sanierungsfällen von Anleiheemittenten ist in der jüngeren Vergangenheit das erforderliche Quorum meist nicht im ersten Versuch erreicht worden.
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