Vorbild für Deutschland?
Neues Gesetz: Frankreich wird Vorreiter beim Fahrradparken
beim Neubau von Wohn- oder Geschäftshäusern mit überdachten oder gesicherten Parkplätzen die Einrichtung von sicheren Stellplätzen für Fahrräder sowie auch von Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bis zum 1. Januar 2015 sollen solche Einrichtungen auch für bestehende Gecshäftsgebäude geschaffen werden. An die Ladestationen können auch Fahrräder mit Elektromotor wie beispielsweise Pedelecs angeschlossen werden.
In dem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium regt der ADFC eine solche Regelung auch für Deutschland an. So könnte beispielsweise die Musterbauordnung entsprechend ergänzt werden. Sie dient den Bundesländern als Grundlage für deren jeweilige Bauordnungen. Nur wenige Landesbauordnungen enthalten bisher verbindliche Vorschriften für Fahrradabstellanlagen, und auch dann nur für Neubauten und Nutzungsänderungen, nicht aber für bestehende Gebäude.
ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sieht hier die Bundesregierung am Zug: „Mit einer bundesweit einheitlichen Regelung kann der Radverkehr nachhaltig gefördert werden“, so Hübener. „Die Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist eine Voraussetzung, um Radfahren attraktiv zu machen und Diebstahl vorzubeugen.“ Bei mangelnden Angeboten würden minderwertige Fahrräder verwendet oder es werde gleich ganz auf die Fahrradnutzung verzichtet. Angesichts des Booms von Elektrofahrrädern sei auch die Einrichtung von Ladestationen eine lohnende Investition in den Radverkehr.
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