HDE äußert sich zu EU-Vorschlag
Neuregelung des Vertragsrechts für Verbraucher geplant
nur ein zufriedener Kunde wieder kommt. Und daran ist uns viel gelegen.“
„Die Kommission verfolgt einen vernünftigen Ansatz“, so Genth. Sie wolle den bestehenden Flickenteppich in Europa eindämmen, um so ein gleiches rechtliches Niveau für Verbraucher und Handelsunternehmen zu schaffen. Genth: „So würde etwa der bisher in Deutschland geltende Rahmen einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach dem Kommissions-Vorschlag europaweit gelten.“ Und dies sei nur ein Beispiel von vielen Regelungen, von denen sich der Handel mehr Rechtssicherheit verspreche. Die vereinheitlichenden Regelungen des Richtlinienvorschlags, die unter anderem wichtige Definitionen, Widerrufs- und Rücktrittsbestimmungen sowie Informationspflichten umfassen, seien für den Handel von enormer Bedeutung. Viele Kaufverträge zwischen Händlern und Verbrauchern seien davon betroffen.
Aber, so warnte Genth: „Harmonisierung geht nicht ohne Augenmaß. Aus Sicht des Handels ist besonders ein gestuftes Verhältnis der Gewährleistungsrechte, eine angemessen begrenzte Gewährleistungsfrist sowie eine vernünftige Verteilung der Beweislast zwischen Verbrauchern und Händlern wichtig.“ Notwendig sei außerdem eine praktikable Lösung für die spezifischen Regelungsbereiche, die nicht von der Vereinheitlichung erfasst werden.
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