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HDE äußert sich zu EU-Vorschlag

Neuregelung des Vertragsrechts für Verbraucher geplant

"Eine europaweite ausgewogene Harmonisierung ohne nationale Hintertür wünscht sich der Handel, wenn es um die Vereinheitlichung der Gewährleistungsregeln in Europa geht", erklärte in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Daher stehe der HDE dem gerade von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag über die Neuregelung der vertraglichen Rechte für die Verbraucher positiv gegenüber, sagte der HDE-Chef: „Eine ausgewogene europäische Regelung nutzt sowohl Verbrauchern als auch dem Handel. Für Einzelhändler gilt, dass

nur ein zufriedener Kunde wieder kommt. Und daran ist uns viel gelegen.“
„Die Kommission verfolgt einen vernünftigen Ansatz“, so Genth. Sie wolle den bestehenden Flickenteppich in Europa eindämmen, um so ein gleiches rechtliches Niveau für Verbraucher und Handelsunternehmen zu schaffen. Genth: „So würde etwa der bisher in Deutschland geltende Rahmen einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach dem Kommissions-Vorschlag europaweit gelten.“ Und dies sei nur ein Beispiel von vielen Regelungen, von denen sich der Handel mehr Rechtssicherheit verspreche. Die vereinheitlichenden Regelungen des Richtlinienvorschlags, die unter anderem wichtige Definitionen, Widerrufs- und Rücktrittsbestimmungen sowie Informationspflichten umfassen, seien für den Handel von enormer Bedeutung. Viele Kaufverträge zwischen Händlern und Verbrauchern seien davon betroffen.

Aber, so warnte Genth: „Harmonisierung geht nicht ohne Augenmaß. Aus Sicht des Handels ist besonders ein gestuftes Verhältnis der Gewährleistungsrechte, eine angemessen begrenzte Gewährleistungsfrist sowie eine vernünftige Verteilung der Beweislast zwischen Verbrauchern und Händlern wichtig.“ Notwendig sei außerdem eine praktikable Lösung für die spezifischen Regelungsbereiche, die nicht von der Vereinheitlichung erfasst werden.

9. Oktober 2008 von Pressemitteilung

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