„Es war kein Pedelec-Akku“
Orange Bike Concept wehrt sich gegen Spekulationen über mangelndes Sicherheitsbewusstsein
Fastabend stellt zunächst klar, dass Orange Bike Concept nie von einem Pedelec-Akku als Schadensursache gesprochen habe. Vielmehr sei der Brand von einem Akku eines sogenannten LEV (Light Electric Vehicle) verursacht worden.
Mit Unverständnis reagiert Fastabend auf die darauf folgenden Andeutungen des Fahrradsachverständigen Dirk Zedler: „Im Einzelnen wirft der Sachverständige uns vor, mit Produkten wie kompletten Fahrzeugen, nachrüstbaren Antrieben, Akkus aus wenig bekannten Quellen und Tuning-Leistungen zu handeln. Ebenfalls wird über die gesetzlichen Richtwerte für den legalen Betrieb von Pedelecs und weiteren Fahrzeugen im Straßenverkehr spekuliert und zwar dahingehend, dass diese seitens unseres Unternehmens wahrscheinlich missachtet werden. Diese Spekulationsgrundlage lässt ihn am Sicherheitsbewusstsein unseres Unternehmens zweifeln. Im Detail können wir nicht erkennen, welche Produkte ihn dazu veranlasst haben, eine solche Vermutung anzustreben. Viel wichtiger ist aber, dass er eine Unternehmensbewertung für ein Warenangebot vornimmt, das unser Unternehmen in Hannover gar nicht zu verantworten hat. Bei korrekter Recherche hätte der Sachverständige feststellen können, dass das bemängelte Portfolio im Online-Shop nicht durch unser Haus (die Niederlassung in Hannvoer, Anm. der Redaktion), sondern durch die OrangeBikeConcept-GmbH in Karlsruhe angeboten wird.“
Und weiter: „Unabhängig davon, alle Produkte, die nicht für den Bereich der StVZO zugelassen wurden, sind auch entsprechend gekennzeichnet und ein Verkauf findet grundsätzlich nur unter Hinweis auf diese Umstände hin statt. Akkus aus für ihn wenig bekannten Quellen sind dennoch entsprechend der notwendigen Grundlagen zertifiziert und für den Handel freigegeben. Außerdem wurde vermieden darauf hinzuweisen, dass zum einen der Großteil der aufgeführten Akkus entsprechende original Systemakkus der namhaften Hersteller sind und weiter, dass viele Hersteller regulär Modelle für Wettbewerbszwecke anbieten, die nicht für den Bereich der STVZO vorgesehen sind.“
Für das Unternehmen sei die vorliegende Pressemitteilung „schädigend und existenzgefährdend“, schließt Fastabend sein Statement ab. „In diesem Fall werden wir uns, bei einer Nichtkorrektur des Sachverhaltes, eine juristische Prüfung vorbehalten“.
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