2 Minuten Lesedauer
Wo geprüfte Sicherheit draufsteht, muss auch geprüfte Sicherheit drin sein.
i

Bundestag verabschiedet neues Gesetz:

Schummeleien mit Prüfzeichen werden deutlich teurer

Noch fehlt der Segen des Bundesrats. Aber die wichtigste Hürde, nämlich die Abstimmung im Bundestag, hat das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) soeben genommen. Das neue Gesetz soll das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ablösen. Wichtigste Neuerungen: Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde mehr als verdreifacht.

Wer als Anbieter eines Produkts bisher eine Ordnungswidrigkeit gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beging, musste schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro rechnen. Zu wenig meinte der Bundestag, der in seiner Abstimmung am 23. September soeben das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) absegnete und dabei den Bußgeldrahmen deutlich erhöhte: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld können jetzt fällig werden, wenn Unternehmen beispielsweise ihre Produkte unberechtigterweise mit dem GS-Prüfzeichen schmücken oder Aufforderungen der Marktaufsichtsbehörden nicht nachkommen.

Das neue Gesetz, das neben den Bußgeldern vor allem auch die Akkreditierung von Prüfstellen an europäische Rechtsvorgaben anpasst, soll jetzt im Eiltempo den Bundesrat passieren, so dass die Neuregelungen voraussichtlich ab 1. Dezember in Kraft treten können.

27. September 2011 von Markus Fritsch
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login