Bundestag verabschiedet neues Gesetz:
Schummeleien mit Prüfzeichen werden deutlich teurer
Wer als Anbieter eines Produkts bisher eine Ordnungswidrigkeit gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beging, musste schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro rechnen. Zu wenig meinte der Bundestag, der in seiner Abstimmung am 23. September soeben das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) absegnete und dabei den Bußgeldrahmen deutlich erhöhte: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld können jetzt fällig werden, wenn Unternehmen beispielsweise ihre Produkte unberechtigterweise mit dem GS-Prüfzeichen schmücken oder Aufforderungen der Marktaufsichtsbehörden nicht nachkommen.
Das neue Gesetz, das neben den Bußgeldern vor allem auch die Akkreditierung von Prüfstellen an europäische Rechtsvorgaben anpasst, soll jetzt im Eiltempo den Bundesrat passieren, so dass die Neuregelungen voraussichtlich ab 1. Dezember in Kraft treten können.
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