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Unfallforscher mit Bedenken

Siegfried Brockmann bringt Versicherungspflicht für Lastenräder ins Spiel

Als Leiter der Unfallforschung der Versicherer hat seine Stimme durchaus Gewicht. Welche Argumente Brockmann für seine Forderung nach einer Versicherungspflicht und anderer Regelungen für Lastenräder vorbringt.

Im Gespräch mit der Zeitschrift „auto motor und sport“ ledert der Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gewaltig gegen diese boomende Fahrzeugkategorie, die letztlich in den Innenstädten auch viele Probleme lösen könnte.

„Bei einem Mofa mit 25 km/h haben wir eine Pflichtversicherung. Bei einem privaten Lastenrad haben wir sie nicht. Das ist aus meiner Sicht schwer erklärlich“, so Brockmann. Er erwartet aufgrund der stärkeren Nutzung von Lastenrädern auch im gewerblichen Bereich mehr Unfälle und Verkehrsprobleme. „Lastenräder werden ja nicht nur privat genutzt, sondern auch von diversen Paketzustellern. Die sind oft sehr groß, haben vier Räder und 250 kg Gewicht, teilweise auch mehr. Ohne E-Antrieb wären die gar nicht denkbar.“ Brockmann ist ein Dorn im Auge, dass es für diese Fahrzeuge keine Vorgaben gebe und der Gesetzgeber sich entschieden habe, alles was bis 25 km/h unterstützt wird, als Fahrrad zu werten. Zudem könne es dramatische Folgen haben, wenn so ein Fahrzeug mit Fußgängern kollidiere, warnt Brockmann. „Mich ärgert, dass solche Fragen ausgeblendet werden, weil alles so schön nachhaltig und ökologisch sein soll. Meiner Ansicht nach hätte man von Anfang an sagen sollen, dass es sich hier nicht einfach um Fahrräder handelt. Ich hätte mir eine eigene Kategorie dafür gewünscht“. Und Brockmann legt noch nach und fordert Regelungen, was das Abstellen dieser Fahrzeuge betrifft: „Entweder stehen sie auf der Radverkehrsanlage auf der Straße, dann blockieren sie diese Fläche. Oder sie behindern auf dem Gehweg. Dann müssen die Fußgänger sehen, wo sie bleiben. Wenn sich die Stückzahlen weiter so entwickeln, dann wird genau das passieren. Und die Ordnungsämter können diese Verstöße nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben.“

Dem Thema Parken mit dem Lastenrad hat sich kürzlich Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad gewidmet. Seine Lösungsansätze sind hier nachzulesen .

17. Juni 2022 von Jürgen Wetzstein
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