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Der ursprüngliche Testsieger
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Testsieg von Melon wieder aberkannt

Stiftung Warentest aktualisiert Helmtest von 2015

In einem Test von Fahrradhelmen, den die Stiftung Warentest im Sommer 2015 erstmals veröffentlicht hatte, war zunächst der „Urban Active“ von Melon als Sieger hervorgegangen ( velobiz.de berichtete ). Ein Nachtest ist nun zu einem anderen Ergebnis gekommen, das der ursprüngliche Testsieger nur schwer nachvollziehen kann.

Als Grund für die Herabstufung des „Urban Active“ gibt die Stiftung Warentest an, dass im Nachtest eine Belastung mit dem gesundheitsschädlichen Stoff Naphthalin nachgewiesen worden sei. Auslöser für die Nachuntersuchung war der erst kürzlich veröffentlichte Kinderhelmtest, der bei der kleinen Version des „Urban Active“ ebenfalls eine Naphthalin-Belastung feststellte ( velobiz.de berichtete ). Die Konzentration des Schadstoffs beim großen Modell habe zwar unter dem Grenzwert des GS-Siegels (Geprüfte Sicherheit) gelegen, der für Erwachsene gelte, aber dennoch zu einer Herabstufung auf die Schadstoffnote „ausreichend“ geführt. „Damit können wir den Melon Urban Active nicht mehr empfehlen“, so die Stiftung Warentest.

Für den betroffenen Hersteller Melon war der Nachtest, der auch nicht angekündigt worden sei, eine böse Überraschung. Schließlich habe das Unternehmen erst im November 7000 Euro an Lizenzgebühren für die Nutzung des Test-Logos für ein Jahr investiert. „Alle Urban-Active-Helme sind über den gesetzlichen Standard hinaus in EU, USA und AUS offiziell geprüft, zertifiziert, nachweislich lebensrettend sicher, mehrfach ausgezeichnet und mit gut bis sehr gut getestet und natürlich nicht giftig“, heißt es in einer Stellungnahme von Melon, die velobiz.de vorliegt.

Die von der Stiftung Warentest im Kinderhelmtest beanstandeten, erhöhten Naphthalin-Werte würden ausschließlich die Gurte der Prüfmuster in der kleinsten Größe XXS/XS betreffen. Die Polster wiesen dagegen keine Verunreinigung auf. „Die Beschaffenheit des flüchtigen Naphthalin hätte eine Migration dieses Schadstoffes innerhalb der in einem PE-Beutel verpackten Ware zur Folge haben müssen“, heißt es bei Melon. „Dies schließt die Möglichkeit aus, dass die Ware während der Produktion oder Lieferung verunreinigt wurde – schließlich war der Helm wochenlang in der Verpackung unterwegs, bevor in den Handel kam.“

20. Juni 2016 von Oliver Bönig

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