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Für die Werbung mit Testergebnissen

Stiftung Warentest legt strengere Regeln fest

Mit einer ganzen Reihe von Neuheiten wartet die Stiftung Wartentest mit der soeben erschienen Mai-Ausgabe auf. Bemerkenswert ist nicht nur das komplett neue Erscheinungsbild mit neuem Schriftbild und neuem Symbol. Auch im Hintergrund hat sich einiges getan: Neue Nutzungsbedingungen sollen den Missbrauch bei der Werbung mit Testurteilen künftig einschränken.

Ein neues Logo tritt anNeue Nutzungsbedingungen sollen den Missbrauch des Testsiegels erschweren.

Wer künftig mit dem neuen Zeichen der Stiftung Warentest werben will, muss ab sofort deutlich strengere Vorgaben einhalten. So muss beispielsweise in der Werbung mit Testurteilen künftig auch angegeben werden, ob andere Produkte im Test noch besser abschnitten.

Damit reagiert die Stiwa offenbar auch auf den häufigen Missbrauch des Testsiegels. Schließlich sollen die Untersuchungsergebnisse den Markt für die Verbraucher übersichtlicher machen. Dieses Bemühen werde durchkreuzt, so die Stiwa, wenn die Untersuchungsergebnisse in der Werbung dazu verwendet werden, den Verbraucher einen Eindruck von der Überlegenheit einzelner Waren oder Leistungen zu vermitteln, der durch die veröffentlichten Untersuchungsergebnisse nicht gerechtfertigt ist.
Fünf Seiten umfassen die neuen Nutzungsbedingungen, die online unter folgender Adresse abrufbar sind: http://www.test.de/unternehmen/werbung/nutzungsbedingungen/

Gegen falsche Werbung mit test-Urteilen geht künftig zudem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor und ahndet eine solche Form der Verbrauchertäuschung mit Abmahnung und sogar strafrechtlichen Schritten.

24. April 2008 von Jürgen Wetzstein

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