Hygiene und Infektionsschutz im Handel:
TÜV Rheinland erweitert Zertifizierungsangebot
Handelsunternehmen jedweder Größe können auf Basis des Standards ein Auditverfahren von TÜV Rheinland durchführen lassen und erhalten nach Abschluss eines erfolgreichen Prüfverfahrens ein Zertifikat. Mit diesem dokumentieren sie gegenüber ihrer Kundschaft, dass sie ein wirksames Hygiene- und Infektionsschutz-Konzept aufgebaut haben.
Olaf Seiche, Regional Segment Manager bei TÜV Rheinland, erklärt: „Ein Hygiene-Konzept ist sinnvoll, um die Ansteckungsgefahr weiter zu verringern. Besonders Geschäften, die keinen Online-Shop anbieten, könnte ein erneuter Lockdown stark zusetzen. Zudem vermittelt ein zertifiziertes Hygiene-Konzept den Kunden einfach ein besseres Gefühl beim Shoppen“.
Defizite erkennen und Risiken senken
Das Prüfverfahren führen TÜV Rheinland-Auditoren auf Basis eines Katalogs durch, der verschiedenste Kriterien umfasst und bei möglichen Gesetzesänderungen angepasst wird. Der Katalog ist unter anderem angelehnt an Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel sowie an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch-Instituts. Bei dem Prüfverfahren schauen sich die TÜV Rheinland-Auditoren unter anderem die sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung der Mitarbeitenden an und auch Maßnahmen, die für den Kundenschutz getroffen wurden. Dabei gilt es grundsätzliche technische und organisatorische Abläufe zu checken sowie besondere Anforderungen, die speziell den Handel betreffen.
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