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Zukünftige Job-Radler dürfen sich über eine steuerliche Förderung freuen.
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Offenbar Einigung erzielt:

Union und SPD wollen doch Dienst-E-Bikes und -Räder steuerlich fördern

Wer einen Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, soll den geldwerten Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises versteuern müssen. Als diese Nachricht vor kurzem die Runde machte, ging ein Aufschrei durch die Fahrradszene: Fahrräder und E-Bikes als Dienstfahrzeuge waren ursprünglich von einer solchen Förderung ausgeschlossen (velobiz.de berichtete) . Die darauf folgende Kritik aus der Fahrradbranche und den Lobbyverbänden wurde in Berlin offenbar gehört – und es gab eine Einigung der Regierungsparteien, die im Ergebnis sogar eine Überraschung parat hat

Dies meldet zumindest die „Rheinische Post“ in ihrer heutigen Ausgabe und bezieht sich dabei auf Aussagen aus Kreisen der zuständigen Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses. Dabei heißt es: „Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen.“ Im Klartext: E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, was die Attraktivität von Diensträdern weiter steigern dürfte.

Die Meldung kommt gerade richtig zu den Feierlichkeiten von JobRad in Freiburg (ausführlicher Bericht folgt in Kürze). Das Unternehmen, das von Ulrich Prediger vor genau zehn Jahren gegründet wurde, gilt als Pionier in Sachen Fahrrad- und Dienstradleasing. Die Freiburger haben für ihr Thema in der Vergangenheit immer wieder gekämpft und heftig an den Türen der politischen Entscheidungsträger geklopft.

19. Oktober 2018 von Jürgen Wetzstein
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