Aus aktuellem Anlass
Velodata warnt vor Zahlungsausfall bei EC-Lastschriften
bei einer EC-Zahlung ohne PIN immer die vollständige Kundenadresse auf den Beleg zu drucken. Gemäß der DSGVO erteile die kontoführende Bank ohne richterlichen Beschluss nämlich keine Auskunft zu den Kundendaten, heißt es von Velodata. Somit sei es nahezu unmöglich, den Schuldner zu identifizieren. Bestenfalls würde die Bank den Kontoinhaber anschreiben und auffordern, mit dem betroffenen Händler Kontakt aufzunehmen. Doch ob dieser das tue, sei fraglich.
Velodata weist gleichzeitig darauf hin, dass bei ihrer Kassenlösung „vKASSE“ der Schuldner leicht über Betrag, Tag, und BuNR ermittelt werden kann – sofern zuvor die Adresse auf den Beleg gedruckt wurde.
10. Oktober 2018 von Nadine Elbert
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