Gemeinsame Empfehlungen für die Fahrradwerkstatt:
Verbände aktualisieren ihren Leitfaden für Umbauten an E-Bikes
Die aktualisierte Fassung des Leitfadens, der neuerdings auch vom Bundesinnungsverband für das Zweiradmechaniker-Handwerk mitgetragen wird, enthält jedoch keine grundsätzlichen neuen Empfehlungen, bei welchen Bauteilen ein Tausch nur nach Freigabe durch den Hersteller oder nach eigenem Ermessen der Fachwerkstatt möglich ist. Vielmehr wurden die einzelnen Kategorien und deren Inhalte um Erläuterungen ergänzt, wieso bestimmte Bauteile nur unter Auflagen getauscht werden können und was dabei gegebenenfalls zu beachten ist.
So war zum Beispiel in Händlerkreisen oft die Frage aufgetaucht, wieso ein auf den ersten Blick unproblematisches Bauteil wie der Gepäckträger nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden darf. Im Leitfaden steht dazu nun etwa neuerdings die Erklärung: "Gepäckträger bestimmen unmittelbar die Lastverteilung am Rad. Sowohl negative wie positive Veränderungen ergeben potentiell ein anderes Fahrverhalten, als vom Hersteller impliziert." Weitere neue Erläuterungen in dieser Art sind beispielsweise, dass bei Scheinwerfern auf deren elektromagnetische Verträglichkeit geachtet werden muss oder dass ein Lenker- und Vorbautausch die Lastverteilung und somit die Fahreigenschaften erheblich beeinflussen kann.
Der aktualisierte Leitfaden kann hier als PDF-Dokument herunter geladen werden: www.velobiz.de/uploads/Leitfaden_Bauteiletausch_Stand_14-06-2016-2.pdf
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