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E-Tretroller sind mittlerweile in vielen deutschen Städten unterwegs.
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Nachbesserungen nötig

Verkehrsgerichtstag spricht Empfehlungen zu E-Tretrollern aus

Im Rahmen des Verkehrsgerichtstag in Goslar vergangenen Woche widmete sich ein Arbeitskreis speziell dem Thema „Elektrokleinstfahrzeugen“. Als Ergebnis daraus wurden einige Empfehlung hinsichtlich der Produktgestaltung, aber auch der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgesprochen.

So sollen Fahrzeuge, die wie E-Scooter im Stehen gefahren werden, künftig über Blinker verfügen und so die Fahrstabilität erhöhen. Bisher erfolgt die Fahrtrichtungsanzeige über Handzeichen, was in der Praxis zu gefährlichen Situationen führen kann. Zudem müsse die Infrastruktur ausgebaut und Nutzer besser über die rechtlichen Bedingungen aufgeklärt werden, weil regelmäßig geltende Promillegrenzen missachtet oder falsche Verkehrsflächen genutzt werden, so eine weitere Empfehlung des Verkehrsgerichtstages.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, sagte über das Ergebnis: „Ich freue mich, dass die Empfehlungen zu den Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen wurden und die Positionen der Verkehrswacht in wichtigen Teilen enthalten.“

Wichtig war der DVW demnach auch, dass keine weiteren Fahrzeuge dieser Klasse insbesondere ohne Lenkstange erlaubt werden und eine Prüfbescheinigung für die Nutzung erforderlich wird. Damit wäre ein Nachweis grundsätzlicher Kenntnisse der StVO und ein Mindestalter von 15 Jahren vorausgesetzt. Diese Punkte finden sich ebenfalls in den Empfehlungen des Arbeitskreises.

Weiterhin wird eine bessere Strafverfolgung empfohlen. Nach einem Verstoß sollen erhobene Nutzerdaten durch Verleihfirmen an die Behörden gehen können. Auch das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum müsse strenger geregelt werden. Bodewig kommentierte abschließend: „Um Unfälle zu vermeiden, brauchen wir klare Regeln. Vorschriften sind keine Schikane, sondern notwendig, wenn wir die Vision Zero ernst nehmen wollen.“

7. Februar 2020 von Jürgen Wetzstein

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