Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
VSF setzt bei der Umsetzung auch politische Zeichen
die Auszeichnung „best for bike Sonderpreis“ für Dr. Klaus Wörle, der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voran getrieben hat, gesetzt. Der VSF ist Hauptsponsor von „best for bike“ und Mitglied in der Jury. Dazu sagt VSF-Geschäftsführer Albert Herresthal: „Wir verstehen den best for bike Sonderpreis auch als Unterstützung der vom Gesetzgeber definierten Rechtslage, nach der Radfahrer im Regelfall ganz bewusst in das Blickfeld auch der motorisierten Verkehrsteilnehmer gehören. Es ist eigentlich ein Skandal, dass viele Kommunen in ihrer Auto-Fixiertheit den Radfahrer gesetzeswidrig auf häufig konflikt- und unfallträchtige Bordsteinradwege verbannen wollen. Mit dem best for bike Sonderpreis soll hier ein deutliches Signal gesetzt werden.“
Zugleich kündigt Herresthal eine unterstützende Kampagne in der VSF-Zeitschrift „abfahren“ zur Durchsetzung des BVerwG-Urteils an: „Wir wollen die Bürger auffordern, in ihren Kommunen zu schauen, ob es illegale Radweg-Schilder gibt und entsprechend dagegen vorzugehen. Dazu wird der VSF konkrete Hilfestellung leisten.“
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