„Guter Überblick mit wenig Ambitionen“
VSF veröffentlicht Analyse des Nationalen Radverkehrsplans 2020
die geplante Benennung eines Beauftragten für den Radverkehr innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die konkrete Formulierung einer quantitativen Zielvorgabe für den Radverkehrsanteil.
„Andererseits wirkt die Formulierung, dass ein Radverkehrsanteil von 15% bis 2020 ‚für möglich gehalten’ werde, ziemlich halbherzig und nicht gerade wie ein ehrgeiziges Ziel, das man mit großem Engagement verfolgen werde“, heißt es weiter.
Insgesamt biete der NRVP zwar einen guten Überblick der unterschiedlichen Handlungsfelder, er wirke jedoch „wenig ambitioniert und an vielen kritischen Stellen enttäuschend vage“.
Der VSF bemängelt aber auch die Maßnahmen, die der NRVP in Sachen Radverkehrssicherheit benennt. Zwar werde erkannt, dass der Radfahrer an ¾ der Unfälle keine Schuld trägt, doch die Hauptverantwortung zur Minimierung der Unfallzahlen bürde man trotzdem dem Radfahrer auf. „Ein Manko des neuen NRVP besteht auch darin, dass eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nämlich die Einführung von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit, mit keinem Wort erwähnt wird.“
Bedauerlich sei aus Sicht des VSF außerdem, „dass keine belastbaren Aussagen zur Finanzierung der Radverkehrsförderung zu finden sind.“
Die vollständige Analyse des NRVP, die auch eine Auflistung aller wesentlichen Zielvorgaben des BMVBS aus dem Papier enthält, kann auf den Internetseiten des VSF unter www.vsf.de/Aktuelles heruntergeladen werden.
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