Hilfestellung für alle Fahrradhändler
VSF veröffentlicht Infoblatt zur Umsatzsteuersenkung
Die Umsatzsteuer wird temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von derzeit 19 % auf 16 % gesenkt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird von sieben Prozent auf fünf Prozent sinken. Die Hoffnung der Politik ist es, so Kaufanreize für Konsumenten zu schaffen, von denen indirekt auch die Unternehmen profitieren sollen. Soweit die Theorie. In der Praxis stellen sich durch diese Maßnahme für den Einzelhandel eine ganze Reihe von Fragen, wie diese Senkung der Umsatzsteuer im Alltagsgeschäft umgesetzt werden kann oder muss.
VSF gibt Hilfestellung
Der Verbund Service Fahrrad (VSF) hat hier ein Merkblatt ausgearbeitet, das wichtige Informationen rund um die Umsatzsteuersenkung im Einzelhandel zusammenfasst und verständlich erklärt. Gleichzeitig werden auch einige Handlungsempfehlungen aufgestellt. Dabei stellt der VSF klar: „Das Papier erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsauskunft dar.“
Gleichwohl war es dem VSF wichtig, hier Hilfestellung zu geben und das Informationsblatt allen interessierten Händlern zum Download auf der Website
www.vsf.de
anzubieten.
VSF-Geschäftsführer Dirk Sexauer erklärt: „Uns ist es wichtig, für die dringendsten Fragen schnell eine Antwort zu liefern. Wenn es dann um Spezialfälle geht, sollte der eigene Steuerberater konsultiert werden. Oft hilft es ja auch, überhaupt eine Anregung zu bekommen, welche Fragen sich stellen könnten.“
Zum Download geht es direkt von der Startseite
www.vsf.de
aus.
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