In Verbindung mit Gesetzesreform:
Wertgarantie erweitert Leistungen beim Fahrradschutz
Die Garantie-Urkunde, in der alle Vertragsdetails enthalten sind, wird künftig dem Interessenten vor dem Vertragsabschluss ausgehändigt. Dies ist eine Verpflichtung, die sich aus dem reformierten Versicherungsvertragsgesetz ergibt. Damit kann der Fachhändler jedem Kunden die gesetzliche Gewährleistung dokumentieren. Zudem erhält der Kunde die Möglichkeit, Leistungsunterschiede zwischen verschiedenen Angeboten auszumachen.
Ab 1. Januar weitet die Wertgarantie bei ihren Fahrradversicherungen zudem das Leistungsspektrum weiter aus. So gelten künftig alle Leistungen sowohl für gebrauchte als auch für neue Fahrräder. Die Neukaufbeteiligung steht künftig sofort zur Verfügung, die bisherige zweijährige Wartezeit fällt weg. Zudem wird die Höchstentschädigungsleistung von 1200 EUR auf 1500 EUR angehoben. Die Komplettschutz-Leistung deckt jetzt auch Elektronikschäden und Akkudefekte bei E-Bikes ab. Teilediebstahl- und Unfallschäden werden ab dem ersten Euro übernommen, zudem sind Vandalismusschäden jetzt auch im Diebstahlschutz integriert. Und nicht zuletzt gewährt die Wertgarantie jetzt einen Familienrabatt von 10 % im separaten Diebstahlschutz.
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