Österreich:
Wettbewerbsbehörden ermitteln gegen Fahrradhersteller
der Wiener Zeitung bestätigte, werde in Richtung der vertikalen Preisbindungen ermittelt. Diese läge dann vor, wenn Produzenten mit ihren Händlern das Preisniveau abstimmen, das die Händler von ihren Kunden verlangen sollen.
Auslöser der Ermittlung sind offensichtlich Preisbeschränkungen, die Online-Händlern teilweise von Fahrradherstellern auferlegt werden. So hatte ein Webshop-Betreiber auf seiner Seite darauf hingewiesen, dass er online die Räder zum UVP anpreisen müsse und gleichzeitig auf individuelle Preisangebote in den Filialen hingewiesen.
16. Juli 2013 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
für unsere Abonnenten sichtbar.
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login