Akkusicherheit bei E-Bikes
ZIV mahnt zur Vorsicht bei Akku-Reparaturangeboten
„Beim Tausch der original verbauten Zellen gegen vermeintlich bauartgleiche Einzelzellen, bei der Manipulation von Akkus durch z.B. die Erhöhung der Kapazitäten, Außerbetriebnahme des Batteriemanagementsystems oder dem Umbau von Ladebuchsen wird vorsätzlich in die sicherheitsrelevanten Bauteile eingegriffen. Somit wären neue Prüfungen nach EN 50604-1 oder UN-T 38.3 erforderlich. Diese durchlaufen Akkus, bevor sie transportiert und in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Prüfplan nach UN-T 38.3 beinhaltet beispielsweise verschiedene Sicherheitstests an einer vorgeschriebenen Anzahl von Akkus, bei denen die Prüflinge an ihre Belastungsgrenzen geführt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überlasttests, Schlagprüfungen, Kurzschlussprüfungen, Vibrationen, thermische Tests, etc.
Solche Tests seien jedoch im Einzelfall gar nicht möglich, so der ZIV weiter, da die erforderliche Anzahl von Prüflingen nach Prüfplan nicht zur Verfügung stünden. Und weiter: „Wenn manipulierte Akkus bei einem gewerblich tätigen Unternehmen auffallen, dürfen diese Akkus nur noch im Einzelfall mit behördlicher Abstimmung und genehmigter Vorgehensweise transportiert werden.“
Aus diesen Gründen rät der Zweirad-Industrie-Verband dringend davon ab, Reparaturangebote in Anspruch zu nehmen, die einen erfolgreichen UN-Test nicht nachweisen können, selbst Manipulationen an den Akkus vorzunehmen, oder solche manipulierten Akkus zu verwenden.
„Sie gefährden sich und andere und verlieren die Garantiezusage der Hersteller. Sicherheit hat immer oberste Priorität“, so der ZIV. Verbraucher sollten auffällige, bzw. beschädigte Akkus zu ihrem Händler zurückbringen, weil dort für deren Prüfung und gegebenenfalls sichere Entsorgung bzw. Zuführung zum Recycling gesorgt werde.
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