Zweiter Lockdown
2rad Schweiz überarbeitet neues Schutzkonzept für den Fachhandel
Keine 24 Stunden nach der Ankündigung des zweiten Shutdowns durch den Bundesrat für den Detailhandel, der von 18. Januar bis Ende Februar dauern wird, hat der Gewerbeverband 2rad Schweiz bereits reagiert - und eine überarbeitete Version des [Schutzkonzepts für Zweiradbetriebe] ( https://www.2radschweiz.ch/wp-content/uploads/2rad-Schutzkonzept-COVID-19-Version-Version-3.0-vom-14.01.2021-DE.pdf ) auf die Website gestellt. Dabei hat Verbandssekretär Daniel Schärer die Änderungen auch farblich hervorgehoben. Im Vergleich zum ersten Shutdown von Mitte März bis Mitte Mai 2020 verändert sich jedoch nur wenig. Das heißt: Die Verkaufslokale des Velofachhandels müssen schließen, die Werkstätten dürfen aber offenbleiben.
Click&Collect-Verkäufe zulässig
Zudem hat ein Vertreter des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an der gestrigen Pressekonferenz ausdrücklich erwähnt, dass Click&Collect-Verkäufe zulässig sind, so lange bei der Übergabe der Ware ein klares Schutzkonzept beachtet wird. Das gilt so auch für Testfahrten im Vorfeld eines Verkaufs. Die wichtigste Änderung im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Homeoffice-Pflicht, die vor allem das Personal im Verkauf betrifft, sowie die Tragpflicht für Schutzmasken, sobald mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Dies betrifft namentlich die Werkstatt, auch wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.
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