Corona-Pandemie
Schweizer Bundesrat ordnet zweiten Lockdown an
Werkstatt bildet Ausnahme
Wie bereits vor einem Jahr gilt auch diesmal: Velowerkstätten tragen zur Mobilität bei, gelten als systemrelevant und dürfen darum ihren Betrieb aufrechterhalten und ihre Dienste für Reparaturen und Unterhalt von Velos weiterhin anbieten. Dabei sind zwingend die Distanz- und Hygienegebote zu beachten, insbesondere beim Kontakt mit Kundschaft - etwa bei der Annahme oder der Rückgabe von Reparaturen. Die verschärften Maßnahmen sehen zusätzlich eine Homeoffice-Pflicht vor. In Velowerkstätten, wo dies kaum praktikabel ist, gilt überall dort eine Tragpflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken, wo mehrere Personen in einem Raum beschäftigt sind. Damit rückt der Bund von der Leitlinie ab, dass eine Tragpflicht nur dann besteht, wenn eine Mindestdistanz von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Verschärfung der Tragpflicht zwingt 2rad Schweiz nun zu einer Anpassung des Schutzkonzepts. Laut Verbandssekretär Daniel Schärer soll das neue Konzept bis spätestens Freitag auf der Website von 2rad Schweiz zum Download verfügbar sein.
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