Neuer Bußgeldkatalog
Ab 1. Mai: Neue Vorschriften betreffen auch Radfahrer
den einfachen Rotlichtverstoß von 45 Euro auf 60 Euro. Zeigt die Ampel länger als eine Sekunde rot, werden wie bisher 100 Euro fällig. Die Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro angehoben. Das bedeutet: Für das Überfahren des Rotlichts bekommt ein Radfahrer weiterhin einen Punkt in Flensburg.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Der Punkt für den Rotlicht-Verstoß wiegt mehr als zuvor, denn der Führerschein wird künftig bei acht und nicht mehr bei 18 Punkten eingezogen. 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer haben auch einen Autoführerschein – deshalb gilt die Devise: Fahrrad-Verstöße sollte man nicht unterschätzen.“
Richtig teuer wird es für Radfahrer, wenn sie einen Bahnübergang bei geschlossener Schranke überqueren: 350 Euro Bußgeld plus zwei Punkte (bisher: vier Punkte) in Flensburg. Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird wie bisher mit 25 Euro Verwarnungsgeld geahndet.
Huhn: „Den häufigsten Regelverstoß bei Radfahrern hat der Gesetzgeber allerdings nur relativ milde sanktioniert: Die Benutzung des beschilderten Radweges gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung. Hier passieren aber die meisten Unfälle, weil Autofahrer nicht mit Radfahrern aus der Gegenrichtung rechnen. Wer sicher ankommen will, sollte daher unbedingt auf die richtige Fahrtrichtung achten – auch wenn man dafür einen kleinen Umweg in Kauf nehmen muss.“
Eine Übersicht der wichtigsten Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer hat der ADFC auf www.adfc.de/bussgeldkatalog zusammengestellt.
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