Leistungsbegrenzung bei Pedelecs:
ADFC begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments
„Der Europäische Radfahrer-Verband ECF und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatten sich bei den Abgeordneten für die Regelung eingesetzt und erreicht, dass die EU-Kommission die Beibehaltung der bestehenden Regelung empfahl. Die Abgeordneten folgen in ihrer Entscheidung nun dieser Empfehlung.
Das Europäische Parlament widersetzt sich mit dem Beschluss auch den Wünschen des Zweiradhändlerverbands ETRA, der die Vorteile leistungsstärkerer Motoren für elektrisch unterstützte Lastenräder und in hügeligen Regionen betonte. Der Beschluss muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden.
‚Wir brauchen eine klare Definition dafür, was noch ein Fahrrad ist und wann die Grenze zum Kraftfahrzeug überschritten wird‘, so ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Durch die nun bestätigte, klare Begrenzung der Motorleistung werde einer drohenden Aufweichung dieser Grenze ein Riegel vorgeschoben – und damit auch möglichen Bestrebungen zur Einführung einer Helm- oder Versicherungspflicht.
‚Das Europäische Parlament hat eine Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verkehrssicherheit getroffen‘, so Huhn. Leistungsstärkere oder schnellere Elektroräder sind bereits zulässig. Sie benötigen als Kleinkrafträder aber eine Typgenehmigung. ‚Diese Genehmigung würde bei einer Einstufung als Pedelec entfallen‘, erklärt Huhn.
Zudem kann eine höhere Motorleistung insbesondere älteren Pedelec-Fahrern die Kontrolle über das Zweirad erschweren, da sie zu einer stärkeren Beschleunigung beim Anfahren führt, so der ADFC. Mit dem Wegfall der Leistungsgrenze steigt auch der Anreiz zur Manipulation: Durch einfache Änderungen an der Software könnte die festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschritten werden.
Huhn: ‚Auf diese Geschwindigkeiten sind weder Fahrwerk und Bremsen, noch die Breiten und Kurvenradien üblicher Radwege ausgelegt, die Pedelec-Fahrer gern nutzen‘.“
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.