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Der ADFC kritisiert die geplante StVO-Novelle für E-Bikes
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Kritik an geplanter StVO-Novelle

ADFC: „E-Bike-Regelung ist eine Nebelkerze“

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aktuell an einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei geht es auch um die Einstufung von E-Bikes im Straßenverkehr. Der ADFC schlägt schon während der Planungsphase Alarm. Wie es aus Berlin heißt, wolle das Bundesverkehrsministerium künftig

E-Bikes durch ein neues Zusatzschild den Mofas gleichstellen. Was dem ADFC dabei missfällt ist, dass es unklar bleibt, ob mit „E-Bikes“ Elektromofas bis 25 km/h oder fast doppelt so schnelle S-Pedelecs gemeint seien. „Eine schwammige Formulierung“, so die Kritik, weil der Begriff E-Bike vieldeutig und rechtlich nicht festgeschrieben sei.

ADFC-Bundesvorstand Ludger Koopmann sagt: „Das Verkehrsministerium hat mit dem Text der geplanten StVO bewusst oder unbewusst eine Nebelkerze geworfen. Sollten tatsächlich auch S-Pedelecs – also Kraftfahrzeuge, die beim Mittreten 45 km/h erreichen - gemeint sein, halten wir das für ausgesprochen riskant. Radwege sind für 25 Stundenkilometer ausgelegt. Wenn auf Radwegen in Zukunft auch hochmotorisierte Pedelecs unterwegs sind – und das auch noch auf viel zu schmalen und holperigen Radwegen – dann wird das Unfallrisiko steigen.
Der ADFC spricht sich vehement gegen eine Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs mit Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern aus.“

Die Forderung des ADFC: „Das Bundesverkehrsministerium muss den Passus so fassen, dass S-Pedelecs bis 45 km/h von der Radwegbenutzung eindeutig ausgeschlossen sind.“

18. Februar 2016 von Jürgen Wetzstein

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