Verkehrsministerkonferenz
ADFC fordert Reform des gesamten Verkehrsrechts zugunsten aktiver Mobilität
Das deutsche Verkehrsrecht atmet noch den Geist der Nachkriegszeit. Unter ‚Verkehr‘ wird in erster Linie ‚Autoverkehr‘ verstanden, die anderen Verkehrsarten gelten als nachrangig. In Zeiten verstopfter Städte, schlechter Luft und neuer Mobilitätsbedürfnisse ist dieses Verständnis aber überholt. Wir brauchen ein Verkehrsrecht, das auf die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer ausgerichtet ist, insbesondere auch auf die des Fuß- und Zweiradverkehrs.“
Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit in Städten wird. Dort, wo höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden sollen, sollte das begründet werden müssen. Bisher ist es andersherum. Wenn an einer Hauptstraße beispielsweis ein breiter, gut befahrbarer Radweg vorhanden ist, könnte man Tempo 50 erlauben. Stork: „Grundsätzlich muss gelten: Sicherheit für alle, statt Tempo für einige.“
Radwege ohne besondere örtliche Gefahrenlage
Bisher dürfen manche Radwege nur angelegt werden, wenn eine ‚besondere örtliche Gefahrenlage‘ für Radfahrende nachgewiesen wird. Die Einschränkung kann auch verhindern, dass wünschenswerte geschützte Radfahrstreifen angelegt werden. Stork: „Das ist absurd. Breite Radwege sollten ohne Begründungszwänge überall angelegt werden dürfen, wo es ein nennenswertes Kfz-Aufkommen gibt. Alles andere führt zu Radwege-Flickenteppichen, die unübersichtlich und deshalb gefährlich sind.“
ADFC-Positionspapier
In seinem Positionspapier „Ein neues Verkehrsrecht für die Mobilität von heute und morgen“ führt der ADFC aus, dass das bisherige Straßenverkehrsrecht implizit der Sicherstellung eines hohen Verkehrstempos diene – und die langsameren Verkehrsarten systematisch benachteilige. Deshalb reiche es nach Auffassung des Fahrradclubs nicht aus, nur die Straßenverkehrsordnung fahrradfreundlich zu modernisieren, vielmehr müsse auch das Straßenverkehrsgesetz als Ermächtigungsgrundlage der StVO grundlegend neu gefasst werden. Stork: „Die Leichtigkeit und Sicherheit des Kfz-Verkehrs darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sein. Nur wenn alle Verkehrsarten rechtlich gleichgestellt sind, haben Fuß – und Radverkehr eine Chance, sich zu entwickeln!“
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