Rechtsgutachten Schulstraßen
Ausreden werden nicht mehr akzeptiert
Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben heute ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, so genannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht
bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen: Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Im Umkehrschluss bedeute dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren.
Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen.
Simone Kraus, Co-Initiatorin und Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Schulstraßen tragen nachweislich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern bei. Städte wie Wien, Paris und Gent machen es vor. Mit dem Rechtsgutachten haben Politik und Straßenverkehrsbehörden keine Ausreden mehr. Die Einrichtung von Schulstraßen ist rechtlich auch in Deutschland möglich. Jetzt heißt es: Umsetzen!“
Kerstin Hamann, VCD-Bundesvorsitzende: „Während Frankreich und Österreich vorpreschen, hinkt Deutschland bei den Schulstraßen weit hinterher. Dabei muss es oberste Priorität haben, die Verletzlichsten im Verkehr zu schützen: Kinder. Sie sind besonders gefährdet und das Verkehrschaos vor Schulen trägt erheblich dazu bei. Deshalb brauchen Kommunen mehr Spielraum, den Verkehr sicherer zu machen - etwa durch Schulstraßen.“
Hintergrund von Schulstraßen
Unter „Schulstraße“ ist ein Set von Maßnahmen und Regeln gemeint, das Kindern im Umfeld von Schulen oder Kitas die Teilhabe an Mobilität und die Verbesserung von Verkehrssicherheit ermöglichen soll. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule (oder Kita) für den Kraftverkehr gesperrt - und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typischerweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn oder das Schulende begrenzt (temporäre Schulstraße). Das Umfeld einer Schule kann aber auch dauerhaft autofrei gestaltet werden, um über den ganzen Tag Möglichkeiten zum Verweilen oder Spielen zu schaffen (permanente Schulstraße).
Zum Rechtsgutachten
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsche Kinderhilfswerk und VCD von Dr. Olaf Dilling (re Rechtsanwälte PartGmbB) erstellt und untersucht die planungsrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen sowie straßenrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.
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