3 Minuten Lesedauer

Unterschiedliche Auffassungen

ADFC widerspricht ADAC: Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrräder

Im Zuge der Berichterstattung zum Pedelec-Test hatte Stiwa-Partner ADAC darauf hingewiesen, dass Pedelecs mit Anfahrhilfen verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug zu behandeln seien mit den entsprechenden Folgen beispielsweise bezüglich Fahrerlaubnis und Benutzungsrechte von Radwegen. Dieser Auffassung widerspricht jetzt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. Einer Mitteilung des ADFC zu Folge seien

auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder.

Der Automobilclub hatte im Zusammenhang mit einem Test von Pedelecs die Auffassung vertreten, dass die elektrische Anfahr- oder Schiebehilfe das Elektrofahrrad zu einem Kraftfahrzeug mache. Das würde Einschränkungen bei der Radwegbenutzung bedeuten und – was der ADAC nicht erwähnt – ein Verbot, Kinderanhänger zu ziehen oder auf Wegen zu fahren, die für Kfz gesperrt sind. Auch die 0,5-Promille-Grenze wäre einzuhalten.

Der Fahrrad-Club bezieht sich dagegen auf die Europäische Richtlinie 2002/14/EG. Sie regelt, welche Fahrzeuge eine Zulassung als Kfz benötigen, und nimmt Fahrräder, die mit einem elektrischen Hilfsantrieb bis 250 Watt ausgestattet sind, vom Genehmigungsverfahren für Kfz aus. Die Motorunterstützung muss beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen werden. So weit sind sich die Verkehrsjuristen beider Verbände einig.

Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC, weist aber auf eine weitere Regelung hin: „Die EU-Richtlinie befreit nicht nur die so definierten Pedelecs von der Pflicht zur Zulassung als Kfz, sondern sämtliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h. Sie werden daher im Unterschied zu den schnelleren Bauarten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge bezeichnet.“ Der deutsche Gesetzgeber hat diese Unterscheidung zuletzt im Februar 2011 wörtlich in eine eigene Kfz-Zulassungsverordnung übernommen.

„Der ADAC stützt sich stattdessen auf die Kraftfahrzeug-Definition nach dem Straßenverkehrsgesetz und hält die EU-Richtlinie nicht für maßgeblich. Dann aber müsste er konsequent auch die Definition der Pedelecs ohne Anfahrhilfe in Frage stellen. Denn sie beruht ebenfalls auf europäischem Zulassungsrecht und findet sich bisher im Straßenverkehrsgesetz nicht wieder“, sagt der ADFC-Rechtsexperte. Auch die Pedelecs bis 25 km/h wären dann entgegen allgemeiner Auffassung keine Fahrräder mehr und würden unter die Vorschriften für Kraftfahrzeuge fallen.

Noch im Jahr 2009 hatte die Juristische Zentrale des ADAC aus der Anfahrhilfe nur die Verpflichtung abgeleitet, dass vor dem 1. April 1965 geborene Fahrer zumindest eine Mofaprüfbescheinigung haben müssten, weitere Einschränkungen, die für Kraftfahrzeuge gelten, aber verneint. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2005 in einer Auskunft klargestellt, dass die nicht unter die EU-Richtlinie fallenden Fahrräder mit Trethilfe national gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt werden.

Die Richtlinie habe sowohl Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, wie auch Fahrräder mit Trethilfe, die den genannten Leistungsmerkmalen entsprechen, aus ihrem Anwendungsbereich für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge herausnehmen wollen. Deshalb würden sie auch bewusst als Fahrzeuge bezeichnet. Eine Einstufung der Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Kraftfahrzeuge sei ausgeschlossen.

4. August 2011 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
ADAC e.V.
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Stiftung Warentest
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login