Empfehlungen ausgearbeitet
Verkehrsgerichtstag trifft Entscheidung in Sachen Pedelecs
dass Pedelecs und Pedelecs mit Anfahrhilfe weiterhin als Fahrrad eingestuft werden. An der Ausarbeitung dieser Forderung hat vor alllem auch ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger mitgewirkt.
Gerade bei Pedelecs mit Anfahrhilfe gab es in jüngster Zeit immer wieder widersprüchliche Aussagen zum Versicherungsschutz bei verschiedenen Unfallszenarien, zuletzt beispielsweise im Handelsblatt in der Rubrik
Streitfall des Tages
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Mittlerweile liegt die Abschluss-Empfehlung bzw. Forderungen des Arbeitskreis VI, der sich mit Pedelecs, Segway und Bierbike beschäftigt hat, vor. Dort enthalten sind neben der o.g. Einstufung von Pedelecs Forderungen an den Gesetzgebern nach Regeln für die schnellen Pedelecs hinsichtlich Fahrerlaubnis, Helmtragerecht und Zulassungsrecht zu schaffen. Des weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Beibehaltung der 250 Watt-Begrenzung einzusetzen.
Alle Empfehlungen dieses Arbeitskreises sind ausführlich nachzulesen im Internet unter www.ziv-zweirad.de/
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