Dienstrad-Modell blockiert
AGFK-BW kritisiert Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten
Ab Oktober 2020 wird das Radleasing für Landesbeamte in Baden-Württemberg ganz einfach möglich sein. Das Land hat hierfür einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleistungsunternehmen abgeschlossen. Die knapp 370.000 Angestellten, die in Baden-Württemberg für Land und Kommunen arbeiten, können diesen Vorteil jedoch nicht in Anspruch nehmen. Darauf weist soeben die AGFK Baden Württemberg in einer Pressemitteilung hin. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stellt sich seit Jahren einer tariflichen Einigung in den Weg.
Ein Ärgernis, wie die AGFK-BW findet. Man will auf die Barrikaden gehen. „Wir als AGFK-BW setzen uns mit allen Kräften dafür ein, dass mehr Menschen in unseren Kommunen ihre Wege mit dem Rad zurücklegen“, sagt Beatrice Soltys, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AGFK-BW und Bürgermeisterin von Fellbach. „Wir wollen, dass die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier mit gutem Beispiel vorangehen. Dabei möchten wir sie mit dem finanziell attraktiven Angebot des Radleasings unterstützen.“
Soltys kritisiert vehement, dass die Gewerkschaften ihre Verhandlungsmacht immer wieder nutzen, um die kommunalen Arbeitgeber in ihrer Gestaltungsfreiheit zu beschränken. „Gerade jetzt in der Pandemie möchten viele Pendler beim Arbeitsweg aufs Rad umsteigen. Das möchten wir als kommunale Arbeitgeber mit allen Mitteln unterstützen“, betont Soltys. „Ein hochwertiges Dienstrad anbieten zu können, wäre ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung.“
Und warum stechen diese Argumente bei der ver.di nicht? Das Hauptargument ist, dass die Leasingraten fürs Dienstrad vom Bruttogehalt abgezogen werden und damit den Sozialkassen Beiträge verloren gehen.
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