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Stylisches E-Bike, aber auch legal unterwegs?
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Illegal oder nicht?

App-Funktion bringt Vanmoof-Kunden in Bedrängnis

Die Meldung ging durch die Tagesmedien wie ein Lauffeuer: Kunden von Vanmoof seien illegal mit den stylischen E-Bikes unterwegs. Was sagen Experten dazu?

Der niederländische E-Bike-Hersteller schwimmt aktuell auf einer Erfolgs- und Expansionswelle. Insbesondere in Deutschland zeigt das Unternehmen mit zahlreichen Pop-up-Showrooms Präsenz. Laut eigenen Angaben erzielt Vanmoof hierzulande erstaunliche Zuwachsraten – nicht zuletzt seit die neue Fahrzeuggeneration am Markt präsentiert wurde. Der Weg für weiteres, schnelles Wachstum scheint durch millionenschwere Investoren gesichert velobiz.de berichtete .

So gar nicht in den Reigen dieser Erfolgsgeschichten passte dann die Meldung, die in den vergangenen Tagen in der Tagespresse die Runde machte:
Berichtet wurde von Vanmoof-Fahrern, die von der Polizei zur Kasse gebeten worden seien. Der Vorwurf: Das VanMoof E-Bike würde illegal über die Straßen bewegt. Hintergrund dieser Vorwürfe ist eine App-Funktion, mit der die Motoreinstellung des E-Bikes gesteuert werden kann. Konkret geht es um eine Einstellung, die es ermöglicht, den Standort und gleichzeitig vom EU-Modus zum US-Modus zu wechseln. Ein solcher Modus-Wechsel hat weitreichende Auswirkungen darauf, wie das Fahrzeug im Rahmen der StVZO eingeordnet werden muss. Während im EU-Modus (bis 25-km/h Motorunterstützung) das E-Bike rechtlich gesehen als Fahrrad gilt – also ohne Zulassung und Versicherung gefahren werden kann, rollt es im US-Modus (und damit bis 32 km/h schnell) als S-Pedelec – mit allen Zulassungsvorschriften, die dann gelten und einer Führerscheinpflicht.

Knifflige Ausgangslage

Weitaus kniffliger ist die Frage, ob allein schon das Vorhandensein der App und der Möglichkeit, diese zu nutzen allein schon für den Fahrer ausreicht, um illegal unterwegs zu sein. In verschiedenen Berichten in den Tagesmedien wurde dies jedenfalls so dargestellt. Ulf-Christian Blume, Jurist und Unternehmensberater in der Fahrradbranche, ist da skeptisch. „Wie der Fall genau gelaufen ist, läßt sich natürlich schwerlich sagen, allerdings erscheint es mir aus juristischer Sicht schwierig herzuleiten, dass, wenn ein Fahrzeug nur die Möglichkeit bietet, damit nicht StVO-konform zu handeln, der Fahrzeugführer automatisch ein Bußgeld zahlen muss“. Blume untermauert dies mit einem Vergleich: „Fahre ich einen Sportwagen, der eine Endgeschwindigkeit von 300 km/h hat in der Zone-30, so ist dies so lange ok, bis ich die 30 km/h überschreite.“

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob der Hersteller das E-Bike in Deutschland als Pedelec auf den Markt bringen darf, wenn es eine relativ einfache Möglichkeit gibt, die Motoreinstellungen wie beschrieben zu verändern. Eine eindeutige Meinung dazu hat Fahrradsachverständiger Dirk Zedler, der sich im Rahmen des E-Bike-Arbeitskreis schon vor längerem mit dem Thema beschäftigt hat: „Nach meiner Sicht der Dinge und da habe ich mit Sigfried Neuberger, der uns leider viel zu früh verlassen hat, sehr klar übereingestimmt, wird so etwas nicht von der ‚Fahrrad‘-Einstufung abgedeckt“. Soll heißen: Besteht die Möglichkeit, dass das Pedelec per App „aufgemacht“ wird, dann ist es ein Kraftfahrzeug – mit allen Konsequenzen. Als Grundlage nennt Zedler die EN15194, die für Pedelecs bindend sei und damit nicht erfüllt werde. „Die Norm fordert unmissverständlich, dass der Hersteller Tuning unterbinden muss“, so Zedler. Auch andere Hersteller seien hier mittlerweile zurückgerudert.

Update soll Klarheit bringen

Darauf wird es wohl auch bei VanMoof herauslaufen. Medienberichte zu Folge wollen die Niederländer für die bestehenden Nutzer ein Update für die App anbieten und damit die Möglichkeit zum Moduswechsel hierzulande unterbinden. Wer dieses Update durchführt und dies nachweisen kann, dürfte dann auf alle Fälle wieder legal unterwegs sein. Ohne Update könnte Vanmoof-Fahrern jedoch weiter Ungemach drohen – und zwar wenn sie in einen Unfall verwickelt werden. „Dann wird sich die Frage stellen, welche Mitschuld der Fahrer prozentual trägt, obwohl er primär keinen Fahrfehler gemacht hat.“
Zedler abschließend: „Im Ergebnis ist die europäische Gesetzeslage eigentlich klar.“ Jedoch sei es bisher noch zu keiner juristischen Auseinandersetzung vor Gericht mit greifbaren Strafen und Urteilen gekommen. Letztendlich könne man nur eindringlich raten, dieses Risiko nicht einzugehen.

14. Oktober 2020 von Jürgen Wetzstein

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