Neue Regelungen gelten ab 16. August
Baden-Württemberg gibt weiter grünes Licht für Messen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Diese Regelungen sind am 16. August in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung dabei: Im Alltag in Baden-Württemberg sind künftig nicht mehr die Inzidenz-Werte bestimmend, sondern die 3G-Regel. Damit sollte auch einer Fachmesse wie der Eurobike nichts mehr im Wege stehen.
Speziell für den Bereich Messen gibt es sogar Erleichterungen. So gibt es keine Teilnehmer-Höchstgrenze mehr, ebenso sind für Meeting-Räume oder Veranstaltungen innerhalb der Messe die bisherigen Personenzahl-Begrenzungen aufgehoben. Gängige Hygieneregeln, wie das Abstandsgebot von 1,5 Metern, gelten natürlich nach wie vor. In der aktualisierten Verordnung ist der Messe-Zugang ausschließlich für nachweislich geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen möglich (3 G). Weiterhin gilt auch die Maskentrage-Pflicht in geschlossenen Räumen bzw. im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Die Eurobike hat hinsichtlich der neu gefassten Regelungen das bestehende Schutz- und Hygienekonzept angepasst. Dieses kann auf der Website der Messe Friedrichshafen eingesehen werden.
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