Nach Gerichtsurteil
BAFA stoppt Förderprogramm für E-Lastenräder
Bekanntlich hat das Bundesfinanzministerium mit der Urteilsverkündung eine sofortige Haushaltssperre verfügt. Die Folge ist, das zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Zusagen getätigt werden können, die mit Zahlungen für die Zeit ab kommendem Jahr verbunden sind.
Darunter fallen eine ganze Reihe von Förderprogrammen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner
Website
aufzählt. Darunter fällt auch die „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen“ – kurz E-Lastenfahrrad-Richtlinie. Förderfähig waren 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Wie bei anderen Förderprogrammen auch, werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligungen von Anträgen pausiert. Im Falle der E-Lastenradförderung sollte ursprünglich eine Antragsstellung bis zum 29. Februar 2024 möglich sein.
Umweltbonus nicht betroffen
Was den Branchenverband „Zukunft Fahrrad“ daran besonders ärgert, dass der sogenannte Umweltbonus für E-Autos von diesem Stopp nicht betroffen ist. Dazu sagt Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: "Die strukturelle Benachteiligung des Fahrrads wie jetzt in der Ungleichbehandlung bei der Haushaltssperre ist verheerend. Die Förderung für E-Lastenräder wird gestrichen, die für E-Autos nicht, das zementiert weiter den Status Quo. Solche Entscheidungen liegen wie eine bleierne Decke über einer nachhaltigen und sozial gerechten Verkehrswende - alle Ambitionen für Klima und Gesundheit werden so bereits im Keim erstickt."
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