Tauziehen geht weiter
Bayerischer Verfassungsgerichtshof macht sich Bild zum Radentscheid Bayern
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird am 7. Juni 2023 bekannt gegeben.
Ein Blick zurück: In seiner Stellungnahme vom 10. März hatte das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens angezweifelt: Erstens dürfe allein der Bund bestimmte Punkte in der Gesetzesvorlage des Radentscheid für ein bayerisches Radgesetz regeln. Zweitens koste die vom Bündnis Radentscheid Bayern angestrebte Verbesserung der Radinfrastruktur so viel Geld, dass die Haushaltshoheit des Freistaats beeinträchtigt wäre.
Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern sieht das anders: „In zwei anderen Bundesländern, nämlich in Berlin und NRW, gibt es bereits sehr ähnliche Radgesetze, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz beanstandet wurde. In unserem Radgesetzentwurf haben wir zudem bewusst auf konkrete finanzielle Forderungen und Maßnahmen verzichtet. Dass das Ministerium aus dem Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, Kosten von angeblich 350 Mio. Euro pro Jahr ableitet, finden wir fragwürdig, zumal der Freistaat eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils ja selbst anstrebt. Nachdem die Investitionssumme sehr viel niedriger ausfällt, wenn man z.B. die vom Bund bereit gestellten Fördermittel und schon beschlossene Budgets abzieht, sehen wir keinen relevanten Eingriff in den Staatshaushalt. Zudem wurde der volkswirtschaftliche Nutzen des Radverkehrs nicht berücksichtigt.“
Aus Sicht des bayerischen Radentscheid-Bündnisses gehe es bei der Anhörung nicht mehr nur um ein sinnvolles Radgesetz und den Radentscheid. Vielmehr stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Staatsregierung „die Latte durch eigene Auslegung so hoch legen kann, dass die Hürden bei Volksbegehren für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr gemeistert werden“ können. „Wir möchten eine faire Chance für die Direktdemokratie“, so Bernadette Felsch weiter.
für unsere Abonnenten sichtbar.