Entscheidung des Verfassungsgerichtshof
Gericht erteilt Absage an Radentscheid Bayern
Die Initiative Radentscheid Bayern hatte 100.000 Unterschriften, das Vierfache der Mindestanzahl für ein Volksbegehren gesammelt. Am 10. Mai fand eine Anhörung der Beauftragten des Radentscheids Bayern sowie von Vertetern der Staatsregierung und des Landtags am Verfassungsgerichtshof statt velobiz.de berichtete . Die damals angekündigte Entscheidung haben die berufenen Richterinnen und Richter nun gefällt: Der Radentscheid Bayern wurde für unzulässig erklärt.
Maßstäbe fragwürdig
Man respektiere die Entscheidung des Gerichts, heißt es seitens des Bündnisses. Kritikwürdig sei allerdings, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zum Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt wurden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Gesetzesentwurf des Bündnisses in Teilen kompetenzwidrig sei und eine teilweise Zulassung nicht in Betracht komme. Einen entsprechenden Volksentscheid wird es als nicht geben können. Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“
Thema bleibt relevant
Vor gut zwei Wochen hatten die regierenden Parteien Freie Wähler und CSU einen eigenen Entwurf für ein Fahrradgesetz vorgelegt. Das sieht vor, bis 2030 in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz zu schaffen. Dem Bündnis geht der Vorstoß nicht weit genug. Andreas Kagermeier vom VCD Bayern erklärt: „Statt den Dialog mit der Volksbegehrensinitiative zu suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat die Staatsregierung formalistische Winkelzüge gemacht und im Hintergrund an einem weichgespülten eigenen Entwurf für ein Radgesetz gearbeitet.“ Nach Ansicht des Bündnisses müssten unter anderem bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Das Bündnis plane, sich auch weiter dafür einzusetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt, heißt es abschließend.
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