Wende im Logostreit
Bergamont erzielt gegen Bogner einen Erfolg vor Gericht
Textilien mit dem „B“ und einem Halbkreis nicht vertreiben dürfen (velobiz.de berichtete). Begründet wurde dies damals mit einer Verwechslungsgefahr mit dem Bogner-Logo, das u.a. Ski- und Golfjacken ziert.
Medienberichten zu Folge konnte sich die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, diesem Urteil nicht anschließen. Es gebe wesentliche Unterschiede, wird beispielsweise der Senatsvorsitzende Rainer Zwirlein in der „Abendzeitung“ zitiert. Die Folge des jüngsten Urteils: Das „B“ darf auf den Teamtrikots von Bergamont bleiben.
26. Oktober 2010 von Jürgen Wetzstein
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