Besonderes Engagement gewürdigt
„Best for bike“: Sonderpreis für ADFC-Mitglied
eine Grundsatzfrage des Radverkehrs bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2010 in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte sowie Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Das von Dr. Klaus Wörle erwirkte Urteil wird zu besseren Bedingungen für den Radverkehr in ganz Deutschland beitragen.
Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter: Das nutzten viele Kommunen aus und beschilderten Radwege, die Radfahrern weder Komfort noch mehr Sicherheit als die Fahrbahn bieten.
„Dem Einsatz von Dr. Klaus Wörle haben Radfahrer dieses höchstrichterliche Urteil zu verdanken. Durch so engagierte aktive Mitglieder in ganz Deutschland ist der ADFC ein schlagkräftiger Verband,“ sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg. Überreicht wird Dr. Klaus Wörle der Preis im Rahmen des Radverkehrskongresses der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) am 25. Februar in Essen.
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.