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Aktuelles OLG-Urteil

Bezahlte Produktrezensionen auf Verkaufsplattformen auf dem Prüfstand

Produktrezensionen auf Verkaufsplattformen, die bezahlt sind, aber nicht als solche kenntlich gemacht werden: Zu dieser gängigen Praxis fällt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main soeben ein eindeutiges Urteil.

Kundenrezensionen haben einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung im Internet. Die entgeltliche Vermittlung von solchen Kundenrezensionen ist dabei gängige Praxis. Doch wie diese gekauften Rezensionen auf der Verkaufsplattform eingesetzt werden dürfen, dazu hat das OLG Frankfurt jetzt ein Urteil (Az. 6 U 232/21) gesprochen und damit die vom Landgericht ausgeurteilte Unterlassungsverpflichtung bestätigt.
Dazu heißt es vom OLG: „Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf einer Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird.“

Das OLG begründet dies mit der „geschäftlichen Relevanz“ der Berücksichtigung solcher Rezensionen in Form eines so genannten „Early Viewer Programs“. Dabei handelt es sich um Bewertungen ausländischer Rezensenten gegen Entgelt oder Gutscheine für Produkte, die zuvor auf dem US-, UK- oder Japan-Marketplace gekauft wurden. Diese Bewertungen werden auch deutschen Käufern angezeigt und fließen in das Gesamtbewertungsergebnis ein. „Daraus folgt zwangsläufig, dass sie bei Abgabe ihrer Bewertung nicht frei von sachfremden Einflüssen sind“, betont das OLG. Es bestehe vielmehr die konkrete Gefahr, dass ein nicht geringer Anteil der Teilnehmer an dem Programm sich veranlasst sehe, ein Produkt positiver zu bewerten als dies tatsächlich seiner Meinung entspreche, um weiterhin an dem Programm teilnehmen zu dürfen.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

15. Juni 2022 von Jürgen Wetzstein
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