Handelsverband poltert
Bundesbehörde macht Druck: Geschenkgutscheinkarten droht das Aus
der Bekämpfung krimineller Vereinigungen und terroristischer Aktivitäten. Die Behörden unterstellen die Gefahr, dass mit diesen Karten Geldwäsche betrieben wird und wollen neue Vorschriften des Geldwäschegesetzes auch auf die Geschenkkarten anwenden. „Die Maßnahmen sind völlig überzogen. Viele Einzelhändler können danach Geschenkkarten nur noch ausgeben, wenn sie eine behördliche Erlaubnis beantragen und umfangreiche Überwachungs-, Prüf- und Haftungsauflagen akzeptieren. Außerdem muss jeder Kunde, der eine Geschenkkarte kaufen will, seinen Personalausweis im Laden vorlegen, damit der Händler seine Personalien aufnehmen kann. Das ist völlig praxisfern und auch datenschutzrechtlich problematisch“, erläutert Peter Schröder, Rechtsexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE).
Die neuen strengen Regulierungen sind eigentlich für elektronisches Geld wie beispielsweise anonyme Prepaid-Karten geschaffen worden. Die Anwendung dieser Bestimmungen auch auf die Geschenkgutscheinkarten ist nach dem Gesetzestext nicht zwingend. „Es ist wenig wahrscheinlich, dass Kriminelle Gutscheine von Warenhäusern oder verbundenen Einzelhändlern erwerben, um auf diesem Weg Geld zu waschen und Güter für terroristische Aktivitäten zu erwerben“, stellt Schröder fest und fordert: „Die BaFin schießt weit über das Ziel des Geldwäschegesetzes hinaus, der Bundesfinanzminister sollte seine Beamten hier dringend bremsen.“
Elektronisch auslesbare Gutscheinkarten gehören heute neben Büchern, Parfum und Spielzeug zu den beliebtesten Geschenken. Die Chipkarten sind für die Kunden sehr bequem, denn der Verbraucher kann sie leicht transportieren und sich auch Teilbeträge auszahlen lassen. Die Alternative ist weder für die Kunden noch für den Handel zufriedenstellend: Papiergutscheine wie anno dazumal – sie können leicht gefälscht werden, sind für die Kunden nicht flexibel einsetzbar und belasten die Umwelt.
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