Für kleine und mittlere Unternehmen:
Bundeskabinett beschließt Ausbildungsprämien
Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stellt die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 500 Millionen Euro bereit. Damit wird eine weitere Zusage des Konjunkturpakets umgesetzt.
Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
Die wichtigsten Fragen dazu, insbesondere wie die Förderungen beantragt werden können und welche verschiedene Maßnahmen es gibt sind, werden auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html beantwortet.
Zum neuen Bundesprogramm sagt Bundesministerin Anja Karliczek: „Wir dürfen jetzt nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt wird. Denn die Auszubildenden von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Wir haben vor der Krise händeringend nach Fachkräften gesucht und werden auch nach der Krise jede Arbeitskraft brauchen. Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ wollen wir als Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen motivieren, in Ausbildung zu investieren. Das sichert eine gute Zukunft der Unternehmen. Jungen Menschen müssen wir es gerade jetzt ermöglichen, eine Ausbildung zu starten und erfolgreich abschließen zu können. Wir wollen ihnen die verlässliche Perspektive für ihr Berufsleben geben, die sie verdienen.“
Kritik vom Handelsverband Deutschland
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die im Bundeskabinett beschlossenen Ausbildungsprämien grundsätzlich positiv. Kritisch sieht der Verband allerdings, dass nur kleinere Unternehmen die Gelder beantragen dürfen.
„Die Ausbildungsprämien sind für die vielen im Einzelhandel von Corona betroffenen Betriebe eine wichtige Unterstützung und machen die hohe Wertschätzung für die Ausbildungsleistung der Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten deutlich“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unverständlich sei aber, warum nur Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten für die Gelder antragsberechtigt sein sollen. „Auch größere, mittelständische Handelsunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, wie beispielsweise Modehäuser, leiden sehr unter der Coronakrise und bieten gleichzeitig vielen jungen Menschen eine berufliche Zukunft. Das darf nicht ohne Anerkennung und Unterstützung bleiben“, so Genth weiter. Die Bundesregierung diskriminiere besonders die größeren ausbildenden Betriebe des Mittelstands an dieser Stelle ohne sachlichen Grund. Daher werde die Ausbildungsprämie für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben wenig Wirkung entfalten. Denn hier haben vor allem die von der Prämie ausgenommenen größeren Betriebe ausreichend Kapazitäten, um Auszubildende aus anderen Unternehmen aufzunehmen.
Trotz Corona rechnet der Einzelhandel in diesem Jahr mit einem stabilen Ausbildungsplatzangebot.
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