Kommt die Freigabe von Batteriebeleuchtung?
Bundesministerium plant neue Beleuchtungsvorschriften
die Beleuchtungsvorschriften zu ändern. Dies habe Jan Mücke (MdB), im Ministerium für den Radverkehr zuständig, dem ADFC nun schriftlich bestätigt. Demnachsei der Fachausschuss Kraftfahrtechnik (FKT) vom Verkehrsministerium beauftragt worden, einen Entwurf zur Änderung des § 67 der Straßenverkehrs- zulassungsordnung (StVZO) zu erarbeiten. Dessen Inhalt solle ein gleich hohes Sicherheitsniveau bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Standes der Technik gewährleisten. Auch die lichttechnischen Einrichtungen von Elektrofahrrädern sollen berücksichtigt werden.
Bevor die Batteriebeleuchtung freigegeben werde, müssten Ergebnisse eines Forschungsauftrags an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abgewartet werden. Die BASt solle unter anderem am Markt befindliche Akkubeleuchtungen hinsichtlich der Funktions- bzw. Leuchtdauer und des Lichtsignals untersuchen, eine vergleichende Darstellung der derzeitigen Beleuchtungseinrichtungen für Fahrräder und Auflistung der jeweiligen Vor- und Nachteile machen und Lösungsmöglichkeiten für eine autarke dauerhafte Beleuchtung von Fahrrädern mit und ohne Dynamo erarbeiten.
Erst danach könnten die bestehenden Vorschriften überprüft und ein Änderungsentwurf zur StVZO einschließlich der „Technischen Anforderungen“ vorgelegt werden.
ADFC lehnt generelle Freigabe ab
Der ADFC ist von einer Freigabe der Batteriebeleuchtung alles andere als begeistert: ADFC-Bundesgeschäftsführer Horst Hahn-Klöckner warnt, dass eine Freigabe der Batteriebeleuchtung für sämtliche Fahrräder eine erheblichen sicherheitstechnischen Rückschritt darstelle: „Gerade bei der Fahrradbeleuchtung sind große technische Fortschritte zu verzeichnen. Leichtgängige Nabendynamos, doppelte Verkabelung mit kontaktsicheren Steckern und LED-Rückleuchten mit Standlichtfunktion sind zur Standardausstattung neuer Fahrräder geworden. Die Betriebssicherheit kann also kein Grund mehr sein, auf die Freigabe von Akkuleuchten zu drängen.“
Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. Hahn-Klöckner: „Solche Sportgeräte werden in der Regel tagsüber gefahren. Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.“ Bislang dürfen laut StVZO nur Rennräder bis elf Kilogramm mit Batteriebeleuchtung fahren.
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