Liberalisierung der Beleuchtungsvorschriften
Verbund Fahrrad und Service (VSF) greift in die Diskussion ein
{b}Verkehrssichere Fahrräder benötigen eine fest installierte Lichtanlage{/b}
Das Fahrrad erlebt einen Boom als Verkehrsmittel im Alltag. Als Alltagsverkehrsmittel muss das Fahrrad verkehrssicher ausgestattet sein. Ein wichtiges Element stellen dabei die lichttechnischen Einrichtungen dar. In der aktuellen politischen Diskussion wird die geltende Dynamopflicht in Frage gestellt und darüber debattiert, Batteriebeleuchtungen generell zu genehmigen. Der VSF g.e.V. lehnt eine generelle Freigabe sowohl aus ökologischen als auch aus Sicherheitsgründen ab.
{b}Dynamobeleuchtung: Stand der Technik{/b}
Nabendynamos in Kombination mit LED-Strahlern, die über Standlicht verfügen, sind heute Standard an Fahrrädern. Nabendynamos funktionieren, im Gegensatz zu den früher üblichen Seitenläuferdynamos, zuverlässig bei jeder Witterung und erreichen einen Wirkungsgrad von bis zu 80%. Moderne Scheinwerfer ermöglichen bei den gesetzlich vorgeschriebenen 6V, 3W Leistung der Lichtmaschine eine Lichtausbeute von bis zu 90 Lux. Hinzu kommt moderne Sensortechnik, die ein „rund um sorglos“-Licht ermöglicht, das sich bei einsetzender Dämmerung selbstständig einschaltet.
{b}Ausnahmeregelungen sind sinnvoll{/b}
Für Rennräder bis 11 kg gilt seit vielen Jahren eine Ausnahmeregel, die es gestattet, dass für diese Sportfahrzeuge lediglich Batterieleuchten mitgeführt werden. Grund: Rennräder werden im Regelfall nur tagsüber zu Trainingszwecken gefahren. Nachtfahrten sind eher die Ausnahme.
Da dies auch auf Geländesporträder (z. Bsp. Mountainbikes) zutrifft, befürwortet der VSF g.e.V. eine Ausweitung dieser Ausnahmeregel auf diesen Fahrradtypus.
Der VSF befürwortet darüber hinaus, diese Ausnahmeregel auch auf Pedelecs und schnelle E-Bikes auszuweiten. Die Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung verfügen bereits über leistungsstarke Akkus, die, auch wenn der Strom für den Motor nicht mehr ausreicht, das Fahrradlicht noch über lange Zeit speisen können.
{b}Batterielicht-Freigabe wäre ein Rückschritt{/b}
Eine generelle Freigabe von Batterielicht jedoch würde dazu beitragen, dass die Fahrradhersteller aus wirtschaftlichen Erwägungen Fahrräder ggf. mit billigen Batterieleuchten ausstatten könnten, statt mit hochwertigen Nabendynamos. Dies birgt zahlreiche (Sicherheits-) Nachteile:
- Gefahr des „Vergessens“ der nicht fest installierten Lichter ist sehr groß
- exakte Ausrichtung der jedes mal neu an den Lenker zu klemmenden Batterieleuchten ist nicht gewährleistet: Blendgefahr; schlechte Fahrbahnausleuchtung
- Batterien bzw. Akkus haben eine begrenzte Leistungsdauer: Gefahr, dass das Licht nicht funktioniert, wenn benötigt
- Millionen Batterien kämen zusätzlich in Umlauf: massive ökologische Belastung
{b}Nabendynamo = Sicherheit{/b}
Die Debatte um die generelle Genehmigung von Batterielicht an Fahrrädern basiert auf der Annahme, dass dann mehr Radfahrer mit Licht führen. Batterielichter sind jedoch kein adäquater Ersatz für eine fest installierte Lichtanlage (Vergessen des Lichts, Batterieleistungsdauer, Lichtleistung). Die fest installierte Lichtanlage ist dabei, sich als „rund um sorglos“-Ausstattung an Straßenfahrrädern durchzusetzen. Eine StVZO-Änderung würde diesem positiven Trend entgegenstehen und die Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr eher verschlechtern, als fördern.
Stand März 2013
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