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Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat die nächste Hürde genommen
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Kabinett hat zugestimmt:

Bundesregierung macht den Weg frei für Elektro-Tretroller

Die nächste Hürde ist genommen: Das Bundeskabinett hat soeben die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung beschlossen. Damit soll auch "elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen" die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden – dazu zählen insbesondere die Elektro-Tretroller. Weitere Hürden stehen jedoch an.

Die Bundesregierung hat die wichtigsten Inhalte der Verordnung soeben auf www.bundesregierung.de veröffentlicht. Wichtige Punkte sind dabei die Merkmale Lenk- oder Haltestange, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs bis maximal 20 km/h sowie eine Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bwz. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen. Hinzu kommt die Erfüllung von fahrdynamischen Mindestanforderungen, wie z.B. Bremsen oder Beleuchtung.

Zwei unterschiedliche Typen

Grundsätzlich werden zwei Fahrzeugtypen unterschieden, wobei die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend ist. Die Grenze zieht der Gesetzgeber bei 12 km/h. Alls was darunter liegt, darf auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren – und ist ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben. Alles was schneller fahren kann, muss auf Radweg oder Radfahrstreifen. Ein Mindestalter von 14 Jahren ist vorgegeben.

Die Fahrzeuge sind zulassungsfrei, jedoch versicherungspflichtig. Hierfür wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde.

Nächster Schritt

Nachdem das Bundeskabinett der Verordnung zugestimmt hat, hat jetzt der Bundesrat das nächste Wort. Die Regelung könnte bereits am 17. Mai beschlossen werden, heißt es von der Bundesregierung. Dann könnte die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wie geplant noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.

3. April 2019 von Jürgen Wetzstein
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