Kabinett fällt Entschluss:
Endgültig grünes Licht für E-Tretroller
Juni in Kraft treten, wie es aus Berlin heißt. Damit ist klar: Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Gibt es diese nicht, müssen die Fahrzeuge auf die Straße. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.
Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.
Die Bundesregierung kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 15. Juni 2019 vorgesehen.
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