Kommt eine Gesetzesänderung?
Bundesregierung plant Öffnung der Radwege für S-Pedelecs
Damit reagiert die Bundesregierung auf eine so genannte Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Der genaue Wortlaut dieser Kleinen Anfrage und die entsprechenden Antworten der Bundesregierung können vollumfänglich eingesehen werden unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805438.pdf .
Den Verkehrsbehörden soll in Zukunft gestattet sein, ausgewählte Radwege für S-Pedelecs (bis 45 km/h) freizugeben. S-Pedelec-Fahrer sind dann bei entsprechender Beschilderung („E-Bike frei“) sogar verpflichtet den Radweg zu benutzen.
Der Zweirad-Industrie-Verband begrüßt diese Entwicklung, die vor allem dem Schutz der E-Bike-Fahrer im Straßenverkehr dienen soll. Gerade außerhalb geschlossener Ortschaften steht den Fahrern von S-Pedelecs bislang nur die Bundesstraße zur Verfügung. Hier würden sie oft als ärgerliches Hindernis von schneller fahrenden Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und nicht selten entsprechend genötigt. Dies führe häufig zu gefährlichen Situation oder gar schlimmen Unfällen, heißt es vom ZIV.
Innerorts wird die geplante Gesetzesänderung von Verkehrsbehörden wohl kaum Anwendung finden. Das wäre bei den vorhandenen und oftmals schon jetzt viel zu knapp bemessenen Radwegen in den Städten für alle Beteiligte viel zu gefährlich. „Dort fahren die übrigen Verkehrsteilnehmer allenfalls unwesentlich schneller und ein miteinander auf der Straße ist bei gegenseitiger Rücksichtnahme meist unproblematisch“, so die Einschätzung des ZIV. Sinnvoll erscheint es vielmehr auf Radverbindungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften.
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