Fördermittel für den Radwegebau
Bundesverkehrsministerium startet Sonderprogramm „Stadt und Land“
Die finanziellen Mittel des Sonderprogramms, das soeben mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung an den Start gegangen ist, stammen aus dem Klimapaket der Bundesregierung und sollen ermöglichen, die vollen Potenziale des Radverkehrs für einen klimafreundlichen Verkehr zu entfalten. Der Fahrradclub ADFC begrüßt das Programm und die hohen Qualitätskriterien. Ein Wermutstropfen dabei: Auch sogenannte Schutzstreifen sind förderungsfähig – eine Markierungslösung, die der ADFC nicht für fahrradfreundlich hält. ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Endlich kann es kommen – das Fahrradland Deutschland. Geld vom Bund ist jetzt reichlich da. Und auch bei der Qualität setzt der Bund neue Maßstäbe und macht klare Vorgaben, wie gute Radinfrastruktur überhaupt gestaltet sein muss, damit sie Menschen aller Altersgruppen zum Radfahren einlädt. Und nicht nur das: Das Bundesverkehrsministerium macht sogar quantitative Zielvorgaben und legt sich fest, wie viele Kilometer Radwege, wie viele Fahrradstraßen und wie viele Fahrradbügel bis 2023 gebaut werden sollen – das ist ein Riesenschritt nach vorn. Jetzt ist es Sache der Kommunen, zügig Projektanträge für die Einrichtung von Qualitätsradwegenetzen und Fahrradparkhäusern zu stellen. Der Bedarf nach besserer Radinfrastruktur ist immens.“
660 Mio EUR
Das Bundesverkehrsministerium stellt für die Jahre 2020-2023 insgesamt 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung, davon rund 660 Millionen Euro über das Sonderprogramm Stadt und Land. Hinzu kommen 170 Millionen Euro für Radschnellwege, 46 Millionen Euro für das touristische Radnetz Deutschland und 126 Millionen für Modellvorhaben des Radverkehrs. Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land sollen sehr konkrete Ziele bis Ende 2023 erreicht werden: 272 Kilometer straßenbegleitender Radwege inklusive baulicher Trennung, 672 Kilometer Radfahrstreifen, 416 Kilometer Fahrradstraßen, 55 Bauwerke wie Radwegebrücken und Unterführungen, 167.200 Fahrradbügel an Haltestellen, 24.800 Fahrradboxen, 31.200 Stellplätze in Fahrradparkhäusern, 179 getrennte Ampelphasen sowie 4.880 Beleuchtungsanlagen an Radwegen. Dass auch 672 Kilometer sogenannte Schutzstreifen, die auch vom Autoverkehr genutzt werden können, mit Mitteln des Bundes gefördert werden sollen, kritisiert der ADFC als „Rückfall in überholte Planungsmethoden“.
In der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm ist ausdrücklich festgehalten, dass ein „hochwertiger Standard für alle Nutzergruppen“ umgesetzt werden soll, der eine „hohe Verkehrssicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden“ garantiert. Der ADFC hatte auf solche Festlegungen gedrungen, da die vorhandenen Regelwerke für den Radverkehr teilweise nicht verbindlich sind und dringend überarbeitet werden müssen, um allen Bürgerinnen und Bürgern das Radfahren in jedem Alter zu ermöglichen. Bisher werden in vielen Kommunen noch schlechtere und spärlichere Radwege gebaut, als es selbst die überholten ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ vorsehen. Peters: „Halbherzige Radinfrastruktur schreckt die meisten Menschen vom Radfahren ab und motiviert sie eher, sich aus Sicherheitsgründen lieber ins Auto zu setzen. Damit muss jetzt Schluss sein, Deutschland muss endlich Weltklasse-Radwege bauen, auf denen man gerne fährt.“
Förderanträge
Förderanträge für hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort von Kommunen über die Bundesländer gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes. Peters: „Konkret sagt das Bundesverkehrsministerium hier: Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen, Fahrbahnen in geschützte Radfahrstreifen umwandeln oder Straßen zu Fahrradstraßen machen. Das ist eine kleine Verkehrsrevolution und eine wichtige Stellschraube für die dringend notwendige Gleichberechtigung der Verkehrsarten.“
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