Nach Verhandlung vor dem Europäisches Patentamt
Canyon und Cervélo: Beide Parteien sehen ihre Chancen
Nämlich darin, dass das Verletzungsurteil des Landesgerichtes Düsseldorf keine Auswirkungen auf Käufer der betreffenden Rahmen haben wird. Dies hatte Roman Arnold, Geschäftsführer von Canyon Bicycles gestern noch einmal betont.
Aus Sicht des Klägers Canyon ist die Sachlage nach der am Mittwoch stattgefunden Einspruchsverhandlung klar: Das EP-Patent 1737724 sei „in leicht konkretisiertem Umfang“ als voll patentfähig bestätigt worden, heißt es von Canyon. Das Patent bezieht sich auf eine besonders belastungsgerechte Form des Sitzrohres von Fahrradrahmen, bei der ein Merkmal die Abflachung auf der Kettenblattseite ist. Canyon kündig die Prüfung der nächsten Schritten gegenüber Cervélo an. „Dabei geht es insbesondere um die Verletzung unserer Patente in weiteren Ländern“, sagt Canyon Entwicklungsleiter Dr. Michael Kaiser nach der Verhandlung.
Cervelo hält in einem ersten Statement dagegen, dass das Europäische Patentamt einen Punkt aus dem Sattelstützen-Patent („Claim 1“) für unwirksam erklärt habe. Begründet worden sei dies mit einem bereits bestehenden Patent aus dem Jahr 1942, welches genau die Merkmale aufweise, die in diesem Punkt beschrieben werden. Zudem sei der von Cervélo präsentierte Q-Pro-Carbon-Rahmen von Klein als Beweismittel akzeptiert worden.
Aus Sicht von Cervélo würde das Europäische Patentamt Canyons Patent nur mit einer Einschränkung des Anwendungsbereichs erlauben. Aus dieser Einschränkung schließt Cervélo nun, dass damit die Grundlage des jüngsten Urteils des Landesgerichtes Düsseldorf nicht mehr existiere und damit der Weg frei für eine Revision vor Gericht sei. Bei der Beweisführung hat Cervélo laut Sprecher Peter Donato auch Unterstützung von anderen Fahrradherstellern, wie z.B. Litespeed und Gazelle, erhalten.
Damit dürfte das letzte Wort in dieser Patentstreitigkeit noch nicht gefallen sein.
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