Im Rechtsstreit Canyon vs. Cervélo
Koblenzer Fahrradhersteller nimmt zum Urteil Stellung
alle Räder und Rahmen der Modellreihe RS, R3 und R3 SL aus den Vertriebswegen zurückzurufen, hat offenbar auch zu missverständlichen Interpretationen geführt. So wurde beipspielsweise gefolgert, dass jetzt alle schon verkauften Räder der betroffenen Modellreihen, zurück geholt werden müssten. Dies ist offenbar nicht korrekt: Wie Canyon-Sprecher Daniel Bley jetzt gegenüber velobiz.de mitteilt, seien Privatpersonen, die im Besitz eines der betroffenen Cervélo-Fahrradrahmens sind, nicht von einer Vollstreckung des Urteils betroffen.
Wie bereits berichtet haben Cervélo und TriDynamic gegen das Urteil Berufung in der nächsten Instanz eingelegt. Hierzu sagt Bley: „Canyon ist aber zuversichtlich, dass die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auch im Falle einer Berufung seitens Cervélo Cycles oder TriDynamic aufrechterhalten wird“. Canyon habe sich die Erfindung patentrechtlich in allen wichtigen Märkten absichern lassen und sei bestrebt, sein geistiges Eigentum zu schützen. Dies sei im Fall Cervélo nur durch das Erheben einer Klage möglich gewesen.
In der rechtlichen Auseinandersetzung geht es um eine Erfindung von Canyon, welche die besondere Ausgestaltung eines Sattelrohrs betrifft, um die Tretlagersteifigkeit des Rahmens deutlich zu verbessern.
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