Nach Ankündigung von TriDynamic
Cervélo stellt Sachlage für den Fachhandel klar
hinsichtlich der TriDynamic GmbH rechtskräftig, nicht aber in Bezug auf die Cervélo Cycles Inc. Die Rückrufverpflichtung treffe nur TriDynamic GmbH, aufgrund der noch nicht eingetretenen Rechtskraft aber nicht die Cervélo Cycles Inc. Für den Handel bedeute dies, dass nur Rahmen die TriDynamic geliefert hat, von der Rückrufverpflichtung betroffen seien, nicht jedoch die von Cervélo Cycles Inc. oder aus anderen Quellen gelieferten Rahmen.
Zudem heißt es in der Erklärung mit Bezug auf den Urteilsspruch des Landgerichtes Düsseldorf, dass die TriDynamic GmbH den Händlern im Rahmen des Rückrufs für den Fall der Rückgabe eine Rückzahlung des gegebenenfalls bereits gezahlten Kaufpreises zusagen müsse.
Hintergrund für diese komplizierte Sachlage ist offenbar, dass nur die TriDynamic GmbH auf eine Berufung des gefällten Urteils verzichtet hat.
Wie Peter Donato, Director of Public Relations von Cervélo zudem mitteilt, stehe noch die Hauptverhandlung vor dem European Patent Office am 24. November aus. Von diesem Termin erhofft sich Cervélo eine Wende bei den Patentstreitigkeiten mit der Canyon Bicycles GmbH.
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