Per einstweilige Verfügung
Dahon muss einige Produkte von seinem Messestand auf der Eurobike nehmen
laut Pressemitteilung die Vector-Modelle, die Dahon North America als Teil der 2012-Linie vorstellt. Gemäß der einstweiligen Verfügung, ist es Dahon North America nicht erlaubt in Deutschland Modelle, die auf diesen Rahmen basieren, zu verkaufen bzw. zu bewerben.
Hintergrund ist die Frage der Zuordnung verschiedener Patente des in Dahon Global, Dahon China und Dahon North America drei geteilten Unternehmens Dahon. Ab der Saison 2012 werden Dahon Global mit Sitz Taiwan nämlich nicht mehr mit Dahon China und Dahon North America zusammenarbeiten. Vorausgegangen war die Trennung der unternehmerischen Geschicke zwischen Dahon-Gründer Dr. David Hon und dessen Sohn Joshua (velobiz.de berichtete).
In einer zweiten einstweiligen Verfügung hat das Landgericht zudem bestimmt, dass Sattelstützen mit integrierter Fußpumpe, die Dahon North America ebenfalls in seiner 2012 Range anbietet, ebenfalls gegen bestehende Patente verstoßen. Auch hier ist in Deutschland aufgrund dieser Entscheidung des Landgerichts München eine Vermarktung und Bewerbung dieser Produkte nicht erlaubt, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.
Beginnend mit dem Modelljahr 2012 hatte Erfinder Zorin Innovations Ltd. eine exklusive Lizenzvereinbarung für dieses so genannte PostPump-Patent mit Mobility Holdings, Macher der BioLgic-Range, geschlossen. Angeboten werden diese Produkte von Tern Bicycles. Die Lizenzvereinbarung mit Dahon North America sei mit dem Modelljahr 2011 ausgelaufen, wird Philip Robinson von Zorin Innovations in einer Pressemitteilung zitiert.
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