Streit unter Schweden auf deutschem Boden
MIPS fährt juristische Geschütze gegen POC auf
eine einstweilige Verfügung gegen die POC Sweden AB erwirkt hinsichtlich des Verkaufs von Produkten mit der SPIN-Technologie, die vom Hersteller als „Rotational Impact Protection System“ beworben werden. Hier sieht MIPS sein eigenes Patent verletzt.
Die einstweilige Verfügung sei „ex parte“ ausgesprochen worden, heißt es von MIPS weiter. Das bedeutet, dass vor dem Gericht noch keine Anhörung stattgefunden habe und für POC noch keine Möglichkeit bestand, sich zu diesen Vorwürfen zu äußern und seine Sichtweise vorzubringen.
POC reagiert
Helmhersteller POC hat mittlerweile offiziell auf seiner Website zu den juristischen Schritten von MIPS Stellung genommen. Demnach habe das Unternehmen bislang keinen offiziellen Bescheid von den Behörden zu der ausgesprochenen einstweiligen Verfügung erhalten. Gleichzeitig stellt POC fest, dass es bislang keine Anhörungen gegeben hätte und keine detaillierten Argumente in Bezug auf die Patentverletzung vorliegen würden bzw. es keine Möglichkeit gab, die eigene Sichtweise einzureichen. POC kündigt an, das Urteil, wenn es zugestellt worden ist, sofort anzufechten.
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